Satzung des Vereins „Licht ins Dunkel bringen, Verein zur Förderung von Selbstheilung“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Licht ins Dunkel bringen, Verein zur Förderung von Selbstheilung".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V.";
§1 Nr. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg.
Der Verein wurde am 19.12.2018 gegründet.
§1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§1 Nr. 4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§1 Nr. 5 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§2 Zweck des Vereins
§2 Nr. 1 Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, sowie die damit verbundene Bildung und Erziehung von Menschen.
Grundlegendes Vereinsziel ist die Befähigung von Menschen zur Selbsthilfe und Selbstheilung bei psychischen, physischen und seelischen Problemen und Erkrankungen.
Damit stärkt der Verein die Selbstkompetenz und das eigenverantwortliche Handeln bezüglich der eigenen Gesundheit.
Konkret geschieht dies über Informationsveranstaltungen, Vorträge, Kurse, Seminare, Fortbildungen, Ausbildungen, Workshops, Webinare, Beratungen, Meditationen und Therapiesitzungen zu den Themen psychische, körperliche und seelische Selbstheilung sowie zu gesunder und eigenverantwortlicher Lebensführung. Diese
- vermitteln Wissen über den eigenen Körper, die eigene Psyche und das eigene Selbst
- stärken und ermutigen die Individuen, die eigene Heilung, Gesundheit und Wohlergehen selbst in die Hand zu nehmen
- schaffen Räume und Strukturen, die erworbenen Kompetenzen zu üben, anzuwenden, sich untereinander zu vernetzen und sich gegenseitig zu unterstützen
Sämtliche Angebote erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe und fördern so die Selbstverantwortung.
- Sie basieren auf dem Grundprinzip „Licht ins Dunkel zu bringen“, d.h. Positives wird auf Negatives ausgedehnt.
- Sie lösen Blockaden gewaltfrei auf, anstatt sie abzuschneiden, zu übergehen, zu verdecken oder „zu optimieren“.
Der Verein vertritt das Menschenbild, dass in allen Menschen ein gesunder, liebender und mitfühlender Kern steckt, der manchmal durch schlechte und krankmachende Erfahrungen verschüttet wurde. Das Ziel des Vereins ist es, Menschen darin zu unterstützen, diesen Kern - und damit Ihre einzigartigen Fähigkeiten und ihr natürliches Bedürfnis, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten - wieder freizusetzen.
§2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§2 Nr. 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
Die Mitglieder des Vorstands sowie Vereinsmitglieder können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand Vergütungen erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins.